Rauchabzug in Treppenhäusern
Rauchabzüge als vorbeugender Brandschutz
Gesetzliche Anforderungen in Deutschland
In Deutschland unterliegt der Brandschutz, einschließlich der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen), einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Regelwerken. Diese Vorschriften legen die grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz fest, bieten jedoch keine detaillierten technischen Richtlinien für die spezifischen Systeme und Komponenten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Planung und Umsetzung einer RWA-Anlage stets von Facherrichtern durchgeführt werden sollte. Diese Fachleute verfügen über das nötige Fachwissen, um die Anforderungen der gesetzlichen Regelungen zu erfüllen. Sie stellen sicher, dass die RWA-Anlage den spezifischen Bedürfnissen und Gegebenheiten des jeweiligen Gebäudes entspricht.
Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die fachgerechte Installation von RWA-Anlagen wird nicht nur die Sicherheit von Personen und Eigentum gewährleistet, sondern auch die Gefahr eines Brandausbruchs und die Ausbreitung von Rauchgasen minimiert. Dies trägt dazu bei, die Risiken im Falle eines Brandes zu reduzieren und die Evakuierungsmöglichkeiten zu verbessern.
Insgesamt sind die gesetzlichen Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsvorschriften für Gebäude und tragen dazu bei, dass diese den höchsten Standards in Bezug auf Brandschutz entsprechen.
"Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass […] insbesondere Leben [und] Gesundheit […] nicht gefährdet werden."
Treppenräume, die als Flucht- und Rettungswege dienen, müssen gemäß Bauordnung über Einrichtungen zur Rauchableitung oder Rauchfreihaltung verfügen.
Vorgaben und Regelungen für Rauchabzüge in Treppenhäusern
Innen- und außenliegende Treppenhäuser
Bei den RWA-Anlagen in Treppenhäusern wird unterschieden, ob diese innen- oder außenliegend sind. Erstere sind allseitig von Wohnungen, Büros oder anderen Räumen umgeben. Sie sind grundsätzlich mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestattet. Treppenräume, die mit mindestens einer Seite an eine Außenwand angrenzen und zudem öffnende Fenster integriert haben, benötigen eine RWA-Anlage in Abhängigkeit zur Gebäudehöhe und der Anzahl der Etagen. Auch hier gibt es wieder regionale Unterschiede (s. LBO des jeweiligen Bundeslandes).
Zu einer RWA-Anlage in Treppenhäusern können die Bedienstelle (manueller Auslöser für den Rauchabzug), ein Rauch- oder Wärmemelder als automatischer Auslöser, das Lüftungselement mit einem Öffner (Öffnungselement) sowie die Bedienung über eine Zentrale gehören.
Die Lüftungs- bzw. Öffnungselemente dienen zur Rauchableitung und werden über die Zentrale gesteuert. Hier kommen sowohl Fenster in den Fassaden als auch im Dach integrierte Lösungen zum Einsatz. Dabei werden neben Dachfenstern auch Lichtkuppeln oder Lichtbänder genutzt.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Betreiber in der Verantwortung!
Die gesetzliche Verantwortung für den zuverlässigen Betrieb von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen als Teil eines effektiven Brandschutzkonzeptes liegt in der Hand der Eigentümer und Betreiber der entsprechenden Gebäude. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Montage, Übergabe, Inbetriebnahme und regelmäßigen Funktionsprüfungen dieser Anlagen ausschließlich von qualifizierten Fachkräften oder vom Hersteller selbst durchgeführt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die RWA-Anlage im Falle eines Brandes ordnungsgemäß funktioniert und die definierten Schutzziele erreicht werden. Die Einhaltung dieser Verfahren trägt maßgeblich zur Sicherheit von Personen und Eigentum in Gebäuden bei und minimiert das Risiko von Schäden im Ernstfall.
Aufgaben der RWA im Treppenhaus
Grundsätzlich hat eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage die Aufgabe, im Brandfall den toxischen Brandrauch aus dem Gebäude nach außen zu leiten. Die Treppenräume sind sichere Wege aus dem Gebäude. Sie müssen deshalb rauchfrei sein, um Menschenleben zu retten, Flucht- und Rettungswege für die Feuerwehr freizuhalten und das Gebäude an sich zu schützen. Zudem müssen Brandschutzmaßnahmen, einschließlich RWA-Systemen, regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.
- Sicherstellung der Rauchableitung im Falle eines Brandes
- Schaffung von rauchfreien Fluchtwegen für Personen
- Minimierung der Rauchausbreitung im Treppenhaus
- Erleichterung der Evakuierung durch verbesserte Sichtverhältnisse
- Reduzierung von Rauchgasvergiftungen und Brandfolgen für Personen
- Unterstützung der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung durch Rauchableitung
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen:
Betreiber in der Verantwortung!
Die gesetzliche Verantwortung für den zuverlässigen Betrieb von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen liegt in der Hand der Eigentümer und Betreiber der entsprechenden Gebäude. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Montage, Übergabe, Inbetriebnahme und regelmäßigen Funktionsprüfungen dieser Anlagen ausschließlich von qualifizierten Fachkräften oder vom Hersteller selbst durchgeführt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die RWA-Anlage im Falle eines Brandes ordnungsgemäß funktioniert und die definierten Schutzziele erreicht werden. Die Einhaltung dieser Verfahren trägt maßgeblich zur Sicherheit von Personen und Eigentum in Gebäuden bei und minimiert das Risiko von Schäden im Ernstfall.
Instandhaltung von RWA-Anlagen
Die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind in Abhängigkeit zu ihrer Nutzung und Fläche nach bestimmten Zeitintervallen zu prüfen. Die Wartung muss aber mindestens einmal jährlich erfolgen. Sowohl Eigentümer als auch Betreiber müssen jederzeit nachweisen können, dass sie dieser Verpflichtung nachkommen. Alle Maßnahmen sowie die entsprechenden Prüfergebnisse werden während einer Wartung und Instandhaltung detailliert dokumentiert. D+H Deutschland versieht alle geprüften Anlagen mit einer Prüfplakette, an der sich die nächste Wartung ablesen lässt.
Kontrolle von RWA-Anlagen
Gemäß DIN 31051, den Grundlagen der Instandhaltung, sind Eigentümer und Betreiber dazu verpflichtet, jederzeit nachweisen zu können, dass sie ihrer Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung der Anlagen nachkommen.
Zusätzlich zur jährlich vorgeschriebenen Anlagenwartung empfiehlt es sich, die Funktionsfähigkeit der RWA-Anlage regelmäßig zu überprüfen. Obwohl kein fester Zeitplan für diese Überprüfungen vorgeschrieben ist, wird dringend empfohlen, dies mindestens einmal im Monat zu tun. Diese zusätzlichen Überprüfungen tragen dazu bei, die ordnungsgemäße Funktion der Anlage sicherzustellen und die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten.
Wartung und Instandsetzung
Die Anlagen und ihre Komponenten müssen gemäß den Vorgaben des Errichters bzw. Herstellers regelmäßig – mindestens jedoch jährlich – ausschließlich von autorisierten und qualifizierten Fachfirmen gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden.
Diese Maßnahmen müssen im Betriebsbuch dokumentiert werden (s. VdS/CEA-Richtlinie 4020 – Abschnitt 12.2 Wartung sowie DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Kapitel 10.2 Wartung).
Für die Wartung und Instandhaltung dürfen ausschließlich Verbrauchs- und Ersatzteile verwendet werden, die vom Hersteller der jeweiligen Komponente freigegeben sind. Durch regel- und herstellerkonforme Wartung und Instandhaltung minimiert der Betreiber das Schadensrisiko und reduziert gleichzeitig sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Zudem sichert er so den langfristigen Nutzen seiner Investition.
Überprüfung auf Funktionsfähigkeit
Auf den RWA-Bedienstellen – auch benannt als Notbedienstelle oder Auslösetaster – befinden sich drei Leuchtdioden, die verschiedene Anlagezustände ausweisen:
- Rot = Auslösung
- Grün = alles in Ordnung
- Gelb = Störung
Angezeigte Fehler können z. B. die Stromversorgung, den Akku oder den Auslösetaster betreffen. Funktionsfähigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass keine Störung (gelb) oder Auslösung (rot) vorliegt, sondern die grüne LED leuchtet und somit die Anlage in einem funktionsfähigen Zustand ist.
Falls der Betreiber die regelmäßige Überprüfung vernachlässigt, verletzt er seine Betreiberpflichten und kann im Schadensfall haftbar gemacht werden.