Rauchabzug in Treppenhäusern
Rauchabzüge als vorbeugender Brandschutz
Regelung über Landesbauordnungen
Treppenräume sind Rettungswege und müssen mit einer RWA-Anlage ausgestattet sein – wie und in welcher Art schreiben die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer vor. Die Vorgaben dazu sind nicht einheitlich. Diese Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) dienen dem vorbeugenden Brandschutz: Sie leiten im Brandfall den Brandrauch schnellstmöglich aus Gebäuden nach außen.
In Gebäuden, die für einen besonderen Anlass oder eine besondere Nutzung vorgesehen sind, muss immer ein Rauchabzug in den Treppenhäusern vorhanden sein (s. Sonderbauverordnung). Dazu gehören beispielsweise Kultureinrichtungen, Schulen, Universitäten und Einkaufszentren. Hier sind Auslöser für den Rauchabzug auf jeder Etage vorgeschrieben.
Vorgaben und Regelungen für Rauchabzüge in Treppenhäusern
Innen- und außenliegende Treppenhäuser
Bei den RWA-Anlagen in Treppenhäusern wird unterschieden, ob diese innen- oder außenliegend sind. Erstere sind allseitig von Wohnungen, Büros oder anderen Räumen umgeben. Sie sind grundsätzlich mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestattet. Treppenräume, die mit mindestens einer Seite an eine Außenwand angrenzen und zudem öffnende Fenster integriert haben, benötigen eine RWA-Anlage in Abhängigkeit zur Gebäudehöhe und der Anzahl der Etagen. Auch hier gibt es wieder regionale Unterschiede (s. LBO des jeweiligen Bundeslandes).
Zu einer RWA-Anlage in Treppenhäusern können die Bedienstelle (manueller Auslöser für den Rauchabzug), ein Rauch- oder Wärmemelder als automatischer Auslöser, das Lüftungselement mit einem Öffner (Öffnungselement) sowie die Bedienung über eine Zentrale gehören.
Die Lüftungs- bzw. Öffnungselemente dienen zur Rauchableitung und werden über die Zentrale gesteuert. Hier kommen sowohl Fenster in den Fassaden als auch im Dach integrierte Lösungen zum Einsatz. Dabei werden neben Dachfenstern auch Lichtkuppeln oder Lichtbänder genutzt.

Aufgaben der RWA im Treppenhaus
Grundsätzlich hat eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage die Aufgabe, im Brandfall den toxischen Brandrauch aus dem Gebäude nach außen zu leiten. Die Treppenräume sind sichere Wege aus dem Gebäude. Sie müssen deshalb rauchfrei sein, um Menschenleben zu retten, Flucht- und Rettungswege für die Feuerwehr freizuhalten und das Gebäude an sich zu schützen.
Instandhaltung von RWA-Anlagen
Die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind in Abhängigkeit zu ihrer Nutzung und Fläche nach bestimmten Zeitintervallen zu prüfen. Die Wartung muss aber mindestens einmal jährlich erfolgen. Sowohl Eigentümer als auch Betreiber müssen jederzeit nachweisen können, dass sie dieser Verpflichtung nachkommen. Alle Maßnahmen sowie die entsprechenden Prüfergebnisse werden während einer Wartung und Instandhaltung detailliert dokumentiert. D+H Deutschland versieht alle geprüften Anlagen mit einer Prüfplakette, an der sich die nächste Wartung ablesen lässt.
