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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Erbringung von Dienstleistungen

1. Allgemeines

1.1 Definitionen

Die nachstehenden Wörter und Ausdrücke haben im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgende Definition :

  • „Kunde“ bedeutet jede juristische oder natürliche Person, die mit D+H BeLux einen Vertrag über den Kauf von Produkten zur Belüftung und Entrauchung abschließt.
  • Auftrag“ bezeichnet die vom Kunden erteilte Bestellung zur Lieferung von Produkten oder zur Erbringung einer Dienstleistung.
  • Vertrag“ bedeutet jede Art von Vertrag, Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag.
  • Dienstleistungsvertrag“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen den Parteien, nach der D+H BeLux dem Kunden bestimmte Dienstleistungen erbringt.
  • „Kaufvertrag“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen den Parteien, nach der D+H BeLux dem Kunden Materialien und/oder Ähnliches verkauft.
  • D+H BeLux“ die Gesellschaft D+H BeLux Sàrl, eine Gesellschaft nach luxemburgischem Recht mit Sitz in L-4394 Pontpierre, 2a rue de l'Ecole, eingetragen unter der Handelsregisternummer B191315, Matrikelnummer 2014 24 55219.
  • Parteien“ bezeichnet D+H BeLux und den Kunden gemeinsam.

1.2 Auslegung

Es wird festgelegt, dass, sofern nicht anders vereinbart, im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Wort „Tag“ einen Kalendertag bedeutet.

Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fristen werden von Mitternacht bis Mitternacht berechnet. Sie beginnen am Tag nach dem Tag, an dem das Ereignis, das die Frist in Gang setzt, eingetreten ist. Das Ablaufdatum wird in die Frist einbezogen.

Wenn das Ablaufdatum auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Luxemburg fällt, wird das Ablaufdatum auf den nächsten Werktag verschoben.

Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, werden alle Fristen in Kalendertagen berechnet.

Alle Fristen, die aus einer Anzahl von Monaten (oder Jahren) bestehen, werden vom Tag des Monats (oder Jahres), in dem das Ereignis, das die Frist in Gang setzt, eingetreten ist, bis zum Vortag desselben Tages des/der folgenden Monats/Monate (oder Jahres/Jahre) berechnet („ von Datumszahl zuDatumszahl“).

1.3 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die einzigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für jeden Vertrag gelten, bei dem D+H BeLux als Verkäufer und/oder Dienstleister auftritt. Durch die Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Kunde vorbehaltlos die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verzichtet darauf, sich auf seine eigenen Bedingungen oder alle anderen Bedingungen zu berufen, unabhängig davon, ob es sich um besondere oder allgemeine, gedruckte oder nicht gedruckte Bedingungen handelt, es sei denn, D+H BeLux hat ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. Abschluss einer Bestellung

2.1
Die Angebote von D+H BeLux sind drei (3) Monate ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung durch D+H BeLux gültig. Die bei der Vorabpräsentation der Produkte gelieferten Muster sowie die Fotos und Produktbeschreibungen in den von D+H BeLux zur Verfügung gestellten Katalogen haben rein informativen Charakter und sind für D+H BeLux nicht bindend. Daher können gewisse Abweichungen bestehen, um den Bedürfnissen des Kunden, wie sie D+H BeLux vor der Bestellung beschrieben wurden, bestmöglich gerecht zu werden.

2.2
Die Angebote von D+H BeLux sind nicht bindend und D+H BeLux behält sich das Recht vor, ihre Angebote jederzeit zurückzuziehen oder anzupassen. Ein Auftrag ist erst dann endgültig abgeschlossen, wenn (i) die schriftliche Bestätigung der Annahme des Antrags des Kunden durch D+H BeLux beim Kunden eingeht oder (ii) D+H BeLux die ordnungsgemäße Ausführung des Antrags des Kunden vornimmt.

2.3
Für jeden ersten Auftrag des Kunden wird eine Anzahlung in Höhe von fünfzig Prozent (50%) des Gesamtpreises des Auftrags vor Steuern in Rechnung gestellt.

3. Lieferung der verkauften Waren

3.1
Die verkauften Waren werden gemäß dem Incoterm 2020 Carriage Paid To (CPT) an den in der Bestellung genannten Lieferort geliefert. Dementsprechend erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass D+H BeLux die Kosten für den Transport bis zum Bestimmungsort trägt, aber nicht mehr für die Produkte verantwortlich ist, die auf Risiko des Kunden transportiert werden. Der Gefahrenübergang erfolgt nämlich, sobald die Produkte an den Transporteur übergeben werden, während der Kostenübergang auf den Käufer stattfindet, wenn die Produkte am Bestimmungsort ankommen, aber nicht entladen werden. Der Kunde verpflichtet sich somit, die Produkte ab der Übergabe an den Spediteur versichern zu lassen.
Im Falle einer Vereinbarung der Parteien über die Lieferung der Waren auf dem Gelände von D+H BeLux werden die verkauften Waren gemäß dem Incoterm 2020 EXW (“ ex-works “) geliefert. In diesem Fall trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren auf dem Gelände von D+H BeLux alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung der Waren. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte ab der Bereitstellung in den Räumlichkeiten von D+H BeLux versichern zu lassen. D+H BeLux verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren, dass ihm die Waren am vorgenannten Standort zur Verfügung stehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren am Standort von D+H BeLux innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, an dem er darüber informiert wurde, dass die Waren zur Verfügung stehen, abzuholen oder abholen zu lassen.

3.2
Die genannten Lieferfristen sind nicht verbindlich. Eine verspätete Lieferung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz und berechtigt den Kunden in keinem Fall, die Annahme der Waren zu verweigern oder den Kaufvertrag zu kündigen.

3.3
Ungeachtet des Artikels 3. 2 verpflichtet sich D+H BeLux, wenn die Verzögerung mehr als dreißig (30) Arbeitstage nach Eingang der Bestellung beträgt und diese Verzögerung zu einem direkten, vorhersehbaren und sicheren Schaden für den Kunden führt, den Kunden in Höhe von null Komma fünf Prozent (0, 5% des Preises vor Steuern der nicht gelieferten Bestellung oder des nicht gelieferten Teils der Bestellung pro Woche der Verzögerung, die über die oben genannten dreißig (30) Tage hinausgeht, zu entschädigen, wobei diese Entschädigung jedoch nicht mehr als fünf Prozent (5%) des Preises vor Steuern der nicht gelieferten Bestellung oder des nicht gelieferten Teils der Bestellung betragen darf.

3.4
Ungeachtet des Artikels 3.2 ist der Kunde berechtigt, den Kaufvertrag zu kündigen, wenn die Verzögerung mehr als sechzig (60) Werktage nach Erhalt der Bestellung beträgt. Diese Kündigung führt zu keinerlei Schadensersatzansprüchen, auch nicht gemäß Artikel 3.3.

3.5
D+H BeLux haftet in keinem Fall für Lieferverzögerungen, die auf den Kunden, höhere Gewalt oder Dritte zurückzuführen sind.

3.6
Wenn der Kunde D+H BeLux auffordert, die Produkte für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, also nicht zu liefern, erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass die Risiken am Tag der Bereitstellung der Produkte auf ihn übergehen und er daher die Versicherungen abschließen muss, die er für notwendig erachtet. D+H BeLux behält sich das Recht vor, Lagerkosten in Höhe von null Komma fünf Prozent (0,5 %) des Preises der zu liefernden Produkte vor Steuern bis zu einer Obergrenze von fünf Prozent (5 %) des Preises der zu liefernden Produkte vor Steuern zu berechnen, wenn die Lagerzeit dreißig (30) Tage ab der Benachrichtigung von D+H BeLux über die Bereitstellung der Produkte in den Räumlichkeiten von D+H BeLux überschreitet.

3.7
Der Liefergegenstand ist beschränkt auf (i) die in der schriftlichen Auftragsbestätigung (wie in Artikel 2 genannt) aufgeführten Waren oder (ii) die in der Bestellung des Kunden aufgeführten Waren, wenn diese von D+H BeLux ohne vorherige schriftliche Bestätigung ausgeführt wird. D+H BeLux behält sich das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen.

4. Empfang

4.1
Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 1 in Bezug auf den Gefahrübergang sind die Anzahl oder die Menge sowie der Zustand der verkauften Waren zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden zu prüfen, d.h. bei Ankunft am Lieferort, wenn die Waren geliefert werden, oder ab dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Kunden auf dem Gelände von D+H BeLux übergeben werden, sofern zutreffend. Unbeschadet des Artikels 8 müssen etwaige Beanstandungen auf dem Lieferschein vermerkt und D+H BeLux innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Erhalt der Waren schriftlich mitgeteilt werden.

4.2
Rücksendungen von Produkten werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von D+H BeLux angenommen. Der Kunde wird die Produkte auf eigene Kosten unter Angabe der Referenznummer von D+H BeLux zurücksenden. Die Rückerstattung erfolgt unter Abzug einer Prüf- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Nettowerts der Produkte sowie einer Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung in Höhe von 25 €. Sondermaterial, das nach den Wünschen des Kunden angefertigt wurde, und Material, das sich nicht mehr in der unbeschädigten Originalverpackung befindet, sind jedoch von der Rückgabe, dem Umtausch oder der Erstattung ausgeschlossen.

5.Preis

5.1
Die verkauften Waren sowie die erbrachten Dienstleistungen werden zu den Preisen in Rechnung gestellt, die in (i) der schriftlichen Auftragsbestätigung von D+H BeLux oder in (ii) dem Auftrag des Kunden, wenn dieser von D+H BeLux ohne vorherige schriftliche Bestätigung ausgeführt wird, angegeben sind.
Die vorgenannten Preise unterliegen der Indexierung, wie sie in den Verträgen vorgesehen ist.

5.2
Die Preise der Waren werden im Angebot festgelegt und beinhalten die Kosten für Logistik und Transport gegebenenfalls D+H BeLux und in jedem Fall die Mehrwertsteuer nicht.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1
Alle Rechnungen von D+H BeLux sind ungeachtet etwaiger Streitigkeiten oder Ansprüche am Fälligkeitstag zu bezahlen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Fälligkeitsdatum der Zahlung der dreißigste (30.) Kalendertag nach dem Rechnungsdatum. Alle Zahlungen müssen per Banküberweisung auf das Konto von D+H BeLux erfolgen, dessen Daten auf der Rechnung angegeben sind.

6.2
Alle Beanstandungen im Zusammenhang mit Rechnungen sind nur dann gültig, wenn sie innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden erfolgen.

Jede Rechnung, die nicht innerhalb dieser Frist vom Kunden beanstandet wird, gilt als unwiderruflich vom Kunden akzeptiert, und der Kunde kann keine weiteren Ansprüche in Bezug auf die betreffende Rechnung geltend machen.

6.3
Alle Rechnungen, auch die noch nicht fälligen, sind sofort fällig, wenn eine frühere Rechnung nicht bezahlt wird. D+H BeLux behält sich das Recht vor, im Falle einer verspäteten Zahlung die Lieferung von Aufträgen oder die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen oder zu stornieren (auch wenn diese Aufträge oder Dienstleistungen nicht von der verspäteten Zahlung betroffen sind) und die gelieferten, aber noch nicht bezahlten Waren zurückzufordern, und zwar unbeschadet aller anderen Rechte, einschließlich des Rechts, Schadensersatz zu fordern.

6.4
Für jeden vom Kunden geschuldeten und unbezahlt gebliebenen Betrag werden ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit von Rechts wegen Zinsen in Höhe des im Gesetz vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen genannten Zinssatzes erhoben, wobei jeder angefangene Monat als vollständig gilt. Sofern nicht anders angegeben, wird jede durch oder für den Kunden an D+H BeLux geleistete Zahlung zunächst auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung angerechnet.
Darüber hinaus wird nach einer von D+H BeLux per Einschreiben an den Kunden gerichteten Mahnung der oben genannte geschuldete Betrag automatisch um 3 Prozent (3 %) mit einem Mindestbetrag von 40 € als konventioneller und pauschaler Schadenersatz für Verwaltungskosten und andere Einziehungskosten erhöht, und zwar unbeschadet des Rechts von D+H BeLux, zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen, wenn ihr Schaden höher ist.

6.4
Zahlungen können in keinem Fall zugunsten des Kunden verrechnet werden, es sei denn, D+H BeLux hat dem ausdrücklich und vorher schriftlich zugestimmt. D+H BeLux ist jedoch berechtigt, die Beträge, die der Kunde ihr schuldet, mit den Beträgen zu verrechnen, die D+H BeLux dem Kunden schuldet.

7. Garantien - Haftung - Versicherung

7.1
Im Falle offensichtlicher Mängel an den Waren, für die D+H BeLux haftet, hat D+H BeLux die Wahl, entweder die mangelhaften Waren zu reparieren oder sie durch identische, konforme Waren zu ersetzen oder eine Preisminderung für die mangelhaften Waren zu gewähren. Die Gewährleistung von D+H BeLux beschränkt sich in jedem Fall, sowohl bei offensichtlichen als auch bei versteckten Mängeln an den Waren, auf deren Ersatz oder, wenn ein Ersatz nicht möglich ist, auf die Rückerstattung des gezahlten Preises, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche.

7.2
Wenn der Kunde aufgrund seiner Tätigkeit als Gewerbetreibender eingestuft wird, sind Umfang und Art der versteckten Mängel restriktiv auszulegen, da der Kunde verpflichtet ist, die Waren sowohl bei der Lieferung als auch bei der Nutzung gewissenhaft zu prüfen.

7.3
Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung für die Konformitätspflicht und die Gewährleistung für verborgene Mängel und vorbehaltlich anderslautender spezifischer Vertragsbestimmungen haftet D+H BeLux in jedem Fall nur für Schäden, die auf ihre eigene Böswilligkeit oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Darüber hinaus haftet D+H BeLux in keinem Fall für allgemeine oder spezielle indirekte Schäden jeglicher Art, die der Kunde erleidet. Es obliegt dem Kunden, zusätzliche Versicherungen abzuschließen, die er für erforderlich hält.

7.4
Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt sich die Haftung von D+H BeLux in Bezug auf die Qualität und Quantität der Warenlieferungen in jedem Fall nach Wahl von D+H BeLux entweder auf die Rückerstattung des vom Kunden für nicht konforme Warenmengen gezahlten Betrags oder auf den Ersatz der betreffenden Warenmenge, unter Ausschluss jeglicher weiterer Schadensersatzansprüche.

7.5
D+H BeLux haftet wie folgt für Sachmängel, die durch einen oder mehrere versteckte Mängel oder eine Konformitätsstörung verursacht werden:

  • Jedes Teil der Produkte, das während der Frist von vierundzwanzig (24) Monaten, unbeschadet längerer gesetzlicher Fristen, ab der in Artikel 8 genannten Mitteilung einen Sachmangel aufweist, muss nach Wahl von D+H BeLux kostenlos repariert oder neu geliefert werden.
  • Im Falle einer Mängelrüge darf der Kunde Zahlungen nur in Höhe eines Betrags zurückhalten, der gerade in einem angemessenen Verhältnis zur Vertragswidrigkeit der Sache steht. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Rückerstattungen, wenn eine Mängelrüge in gutem Glauben innerhalb der in Artikel 8 genannten Frist mitgeteilt wurde. Wenn eine Mängelrüge vom Kunden zu Unrecht und in bösem Glauben geltend gemacht wird, ist D+H BeLux berechtigt, vom Kunden die Erstattung der ihm entstandenen Kosten zu verlangen.

In den vorgenannten Fällen wird D+H BeLux eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels eingeräumt, bevor sie gegebenenfalls eine Rückerstattung vornimmt.

7.6
Ansprüche wegen Vertragswidrigkeit sind ausgeschlossen bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, z.B. bei Abweichungen, die für die Nutzung des Produkts unerheblich sind, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes (z.B. Fenster oder Wände) oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die bei Abschluss des Kaufvertrages nicht vorausgesetzt waren. Wenn der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornimmt, sind Ansprüche ebenfalls ausgeschlossen.

7.7
D+H BeLux übernimmt generell keinerlei Haftung, wenn die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer normalen Kontrolle liegen, einschließlich Produktionsunterbrechungen, Transportschwierigkeiten, Mangel an Rohstoffen, Arbeitskräften, Energie oder Transportmitteln oder Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitsniederlegungen oder alle anderen Formen kollektiver Arbeitskämpfe, unabhängig davon, ob diese Ereignisse D+H BeLux oder ihre Erfüllungsgehilfen betreffen, und selbst wenn diese Ereignisse vorhersehbar waren. Dauert der Fall höherer Gewalt länger als einen Monat, haben sowohl D+H BeLux als auch der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne dass dem Kunden eine Entschädigung zusteht.

7.8
D+H BeLux hat eine Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die ihre Tätigkeiten abdeckt. D+H BeLux verpflichtet sich, auf erstes Verlangen des Kunden einen von seiner Versicherungsgesellschaft ausgestellten Versicherungsnachweis vorzulegen, der die Höhe der Deckung und die Dauer der Deckung belegt.

7.9
D+H BeLux verpflichtet sich, diese Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrechtzuerhalten.

8. Beschwerden

8.1
Unbeschadet der Artikel 4.1 und 2 müssen Reklamationen bezüglich der verkauften Waren, um gültig zu sein, (a) im Falle einer Reklamation(en) bezüglich der Nichtübereinstimmung der gelieferten Waren mit den gekauften Waren auf dem Lieferschein oder innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung vermerkt und innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Lieferung in einem an D+H BeLux gerichteten Einschreiben bestätigt werden, und (b) im Falle von Ansprüchen wegen versteckter Mängel innerhalb von zwei Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel vernünftigerweise entdeckt werden konnte. Die Klage wegen eines versteckten Mangels muss spätestens innerhalb von zwei (2) Monaten nach der Lieferung erhoben werden, andernfalls verfällt sie.

8.2
Geht die in Artikel 1 genannte Mitteilung nicht innerhalb der gesetzten Frist bei D+H BeLux ein, gilt die Lieferung als vom Kunden angenommen.

8.3
Die Annahme der gekauften Waren durch den Kunden oder seine Vertreter deckt alle Mängel oder Defekte jeglicher Art ab, die zu diesem Zeitpunkt hätten festgestellt werden können.

9. Eigentum

9.1
Die verkauften Waren bleiben Eigentum von D+H BeLux, solange der Kunde den Preis nicht vollständig bezahlt hat. Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, darf der Kunde die unbezahlten Waren nicht verpfänden oder im weitesten Sinne des Wortes als Sicherheit verwenden. Im Falle eines Weiterverkaufs der unbezahlten Waren, der nur mit vorheriger Zustimmung von D+H BeLux erfolgen darf, sind die dabei eingenommenen Beträge zunächst zur Befriedigung von D+H BeLux zu verwenden.
Im Falle von Teillieferungen und wenn diese Gegenstand separater Zahlungen sind, bleiben die Waren bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Bestellung Eigentum von D+H BeLux.
D+H BeLux behält sich das Recht vor, die gelieferten Waren bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug zurückzufordern. Alle Kosten, die mit der Rückforderung dieser Waren verbunden sind, gehen zu Lasten des Kunden.

9.2
Im Falle einer Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen oder Eingriffe Dritter ist der Kunde verpflichtet, D+H BeLux unverzüglich zu benachrichtigen.

10. Kündigung

10.1
Im Falle eines Verstoßes einer der Parteien gegen diese vertraglichen Verpflichtungen, der nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt oder, falls dies nicht möglich ist, nach der ersten Zustellung des Einschreibens mit Rückschein, in dem der betreffende Verstoß mitgeteilt wird, behoben wird, kann die andere Partei den Vertrag unbeschadet aller anderen Rechte aus dem Vertrag unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein kündigen.

10.2
Im Falle der Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Gerichtsverfahrens, einer kollektiven Schuldenregelung oder eines anderen gerichtlichen, administrativen oder freiwilligen Kollektivverfahrens in Luxemburg oder im Ausland, das die Verwertung von Vermögenswerten und die Verteilung des Erlöses unter den Gläubigern, Aktionären, Gesellschaftern oder Mitgliedern umfasst, sowie im Falle einer Sanierungsmaßnahme, die eine belgische oder ausländische Verwaltungs- oder Justizbehörde einbezieht, gilt der Vertrag als aufgelöst, zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Finanzlage, die die bereits bestehenden Rechte Dritter beeinträchtigt, einschließlich insbesondere jeder Maßnahme, die eine Aussetzung der Zahlungen, eine Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen oder eine Reduzierung der Forderungen beinhaltet, oder wenn D+H BeLux vernünftigerweise befürchten muss, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist D+H BeLux berechtigt, den Vertrag von Rechts wegen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dem Kunden gegenüber zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein und ohne ein Gerichtsverfahren einleiten zu müssen, durch den einfachen Versand eines Briefs per Einschreiben.

11. Geistiges Eigentum

D+H BeLux ist Inhaber des geistigen Eigentums an den gelieferten Produkten; der Kunde erwirbt im Rahmen der Erfüllung des Kaufvertrags kein geistiges Eigentum oder gewerbliche Eigentumsrechte.

D+H BeLux gewährt jedoch eine Lizenz für die an bestimmten Produkten bestehenden gewerblichen Schutzrechte ausschließlich zur Erfüllung der Verträge, insbesondere zur ordnungsgemäßen Nutzung der Produkte. Diese Lizenz ist ein persönliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Produkte gemäß ihrem Zweck, wie in dem/den Vertrag/Verträgen angegeben, zu nutzen.
Außer bei vorheriger ausdrücklicher Zustimmung erteilt D+H BeLux keine Lizenz für eine oder mehrere Marken zur Erfüllung der Verträge.
Der Kunde verpflichtet sich, die Hinweise auf das geistige Eigentum und das gewerbliche Eigentum, die auf den Produkten und auf allen oder einem Teil ihrer Bestandteile angebracht sind, intakt zu halten.
Die von D+H BeLux im Rahmen des Vertragsverhältnisses verwendeten oder erstellten Werkzeuge, Methoden und/oder Know-how bleiben ihr jeweiliges Eigentum.
Sämtliches geistige Eigentum an den Ergebnissen aller von D+H BeLux im Rahmen der Erfüllung des Dienstleistungsvertrags erbrachten Leistungen bleiben ihr ausschließliches Eigentum.
Im Falle der Übergabe von Dokumenten, sofern diese einem geistigen und/oder gewerblichen Eigentumsrecht unterliegen, räumt jede Partei der anderen Partei ein persönliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, diese gemäß dem Zweck des/der Verträge(s) zu nutzen.
D+H BeLux stellt den Kunden von allen Klagen wegen Verletzung eines Rechts an geistigem oder gewerblichem Eigentum frei, dessen Nutzung sie ihm vertraglich gemäß den nachstehenden Bedingungen gestattet hat. D+H BeLux verpflichtet sich zur Zahlung des Schadensersatzes und der Kosten und Auslagen, zu denen der Kunde in der Europäischen Union durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder einen Schiedsspruch auf der Grundlage einer solchen Behauptung oder eines mit dem Dritten, dem Kunden und D+H BeLux geschlossenen Vergleichs verurteilt wird, sofern der Kunde (i) D+H BeLux schriftlich über die Behauptung der Rechtsverletzung benachrichtigt hat, sobald er davon Kenntnis erlangt hat, (ii) D+H BeLux gestattet hat, soweit möglich die alleinige Leitung der und aller Verhandlungen zur Erzielung eines Vergleichs zu haben, und (iii) mit D+H BeLux zu diesen Zwecken zusammengearbeitet hat.
Wenn die Produkte Gegenstand einer solchen Behauptung der Rechtsverletzung sind oder wenn D+H BeLux der Ansicht ist, dass dies der Fall sein könnte, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass D+H BeLux nach ihrer Wahl für den Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Produkte erwirkt oder die fraglichen Elemente ersetzt oder ändert, um die Rechtsverletzung zu beenden.
In jedem Fall ist D+H BeLux von jeglicher Haftung befreit, wenn die oben genannte Behauptung auf (i) einer Änderung, die nicht von D+H BeLux vorgenommen wurde, (ii) einer Nutzung der Errungenschaften von D+H BeLux, die nicht mit der Dokumentation und/oder den Anweisungen von D+H BeLux übereinstimmt, und/oder (iii) der weiteren Nutzung der Elemente, die Eigentum von D+H BeLux sind, durch den Kunden trotz der Mitteilung der Behauptung beruht.
Dieser Artikel legt die gesamte Haftung von D+H BeLux und die ausschließliche Schadloshaltung des Kunden in Bezug auf die Verletzung eines geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechts oder eines anderen Eigentumsrechts fest; D+H BeLux haftet nicht über die Bestimmungen dieses Artikels hinaus.

12. Vertraulichkeit - Referenz

12.1 Vertrauliche Informationen

Die Parteien werden alle Daten, Informationen oder Kenntnisse, unabhängig von ihrer Form, ihrer Art oder ihrem Medium, von denen sie im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehung Kenntnis erlangen (die „ Vertraulichen Informationen “), als streng vertraulich betrachten, und verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen, es sei denn, (i) die Partei, die die Vertraulichen Informationen weitergibt, hat der Weitergabe schriftlich, ausdrücklich und im Voraus zugestimmt oder (ii) die Vertraulichen Informationen sind ohne Verschulden einer der Parteien gemeinfrei geworden.

Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen nur an Personen weitergeben, die berechtigt sind, diese ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung ihrer vertraglichen Beziehung zu kennen, und die sich zur Vertraulichkeit verpflichten. Jede Partei verpflichtet sich, von jeder der genannten Personen eine Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnen zu lassen, die Bestimmungen enthält, die denen dieses Artikels gleichwertig sind, oder dafür zu sorgen, dass die mit diesen Personen geschlossenen Verträge Bestimmungen enthalten, die den Bestimmungen dieses Artikels im Wesentlichen gleichwertig sind.

Die in diesem Artikel vorgesehene Verpflichtung beginnt mit dem Beginn der Verhandlungen zwischen den Parteien und endet drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aus irgendeinem Grund, vorbehaltlich gesetzlicher Verpflichtungen und vorbehaltlich der vertraulichen Informationen, die sich auf das geistige Eigentum von D+H BeLux beziehen und für die die Geheimhaltungsverpflichtung für die gesamte Dauer der damit verbundenen Rechte gilt.

12.2 Ausnahmen

Jede der Parteien ermächtigt ihren Vertragspartner, für die Zwecke ihrer Kommunikation auf ihre Geschäftsbeziehungen hinzuweisen und ihren Namen und ihr Logo als kommerzielle Referenz zu erwähnen. Zu diesem Zweck gewährt jede Partei eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Logos, der Wort-, Bild- oder Halbbildmarke im Rahmen dieses Handelsverweises auf dem Gebiet der Europäischen Union während der gesamten Dauer der vertraglichen Beziehungen.

12.3. Referenzen

Ab dem Zeitpunkt der Annahme dieser AGB durch den Kunden akzeptiert der Kunde, dass D+H BeLux sich das Recht vorbehält, den Namen des Kunden als Referenz in allen Werbe-, Handels- und sonstigen Dokumenten sowie in allen anderen Medien (insbesondere auf ihrer Website) zu nennen.

13. Verschiedene Klauseln

13.1 Subunternehmervergabe

D+H BeLux steht es frei, alle oder einen Teil der ihr gemäß dem Vertrag obliegenden Leistungen an Subunternehmer zu vergeben.

13.2 Datum der Zustellungen

Alle Zustellungen, die in Erfüllung der Vereinbarung per Einschreiben erfolgen, gelten als an dem Tag erfolgt, an dem das Einschreiben der Post übergeben wird, wobei das Datum der Empfangsbestätigung maßgeblich ist.

13.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Klauseln des Übereinkommens für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln des Übereinkommens. Jede Partei wird sich bemühen, unverzüglich und in gutem Glauben eine gültige Klausel mit denselben wirtschaftlichen Folgen auszuhandeln, die diese Klausel ersetzt.

13.4 Anwendbares Recht

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Vereinbarungen, auf die sie anwendbar sind, unterliegen in ihrer Gesamtheit dem luxemburgischen Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf wird von den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen.

13.5
Vorbehaltlich der Anwendung von Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sind die Gerichte von Luxemburg-Stadt ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten in Bezug auf die Gültigkeit, Anwendung, Auslegung und Vollstreckung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für alle Streitigkeiten in Bezug auf den Abschluss, die Gültigkeit, die Auslegung und die Vollstreckung eines Vertrags.

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Joseph Cornelis

Country Manager Luxembourg

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