Allgemeine Geschäftsbedingungen D+H Österreich GmbH
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Für sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen, Leistungen und Angebote der D+H Österreich GmbH (im Folgenden D+H genannt) gelten ausschließlich die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit es sich bei der anderen Partei (im folgenden Auftraggeber/Käufer) um ein Unternehmen im Sinne des § 1 UGB oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden von D+H ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Angebot, Vertragsschluss, Auftragsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Die Verpflichtung der Lieferung besteht erst, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt wurde.
2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Darstellungen und Angaben in Vertrags- oder Angebotsunterlagen, Prospekten und Drucksachen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie von D+H nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen aufgrund technischer Weiterentwicklung bleiben vorbehalten.
2.3 Angebote, Pläne, Zeichnungen, Beschreibungen und technische Unterlagen, die dem Auftraggeber von D+H vor oder nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden, bleiben mit Ausnahme von Prospekten alleiniges Eigentum von D+H. Ohne Zustimmung von D+H darf der Auftraggeber die vorgenannten Unterlagen nicht benutzen, kopieren, vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen. Werden die Unterlagen vom Auftraggeber oder auf dessen Weisung direkt von D+H Dritten überlassen, ist es alleine die Pflicht des Auftraggebers, dafür zu sorgen, dass der betreffende Dritte nicht dem vorstehenden Verbot zuwiderhandelt. Der Auftraggeber haftet insoweit gegenüber D+H für die Einhaltung des Verbots durch den Dritten. Urheber- und Urhebernutzungsrechte verbleiben in allen Fällen bei D+H.
3. Lieferungen und Gefahrenübergang
3.1 Wir sind bestrebt, angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine und -fristen bedarf der Schriftform. Die im Angebot bezeichneten Lieferfristen sind nicht als verbindlich anzusehen.
3.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Auftragsgeber zumutbar ist.
3.3 Bei Lieferverzug haften wir gegenüber dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug von uns zu vertretenden Vorsätzen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht.
3.4 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
3.5 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung unser Werk verlässt, und zwar auch dann, wenn frachtfrei Lieferung vereinbart ist. Wird der Versand auf Wunsch verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
3.6 Sofern von D+H keine abweichenden Weisungen erteilt wurden, werden die Liefergegenstände an die von dem Auftraggeber an D+H benannte Adresse des Auftraggebers versandt. Versandart, Versandweg und Verpackung werden ohne anderweitige Weisung des Auftraggebers auf dessen Kosten nach unserem Ermessen handelsüblich gewählt.
3.7 Schadensersatzansprüche aus Lieferzeitüberschreitung können nicht geltend gemacht werden. Wir behalten uns vor, bestellte Waren nicht auszuliefern, wenn offenen Forderungen aus früheren Geschäften bestehen, die finanzielle Situation des Kunden instabil erscheint oder andere triftige Gründe vorliegen.
4. Montage
4.1 D+H ist berechtigt, übernommene Montageleistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Alle in unmittelbarem Zusammenhang mit von D+H gelieferten Anlagen stehenden Montagen sind mit der Betriebsfertigkeit der montierten Anlagen erbracht.
4.2 Nicht zur Montageleistung gehören alle etwa notwendig werdenden Maurer-, Stemm-, Zimmerer und Malerarbeiten, Gerüststellung, 230 Volt Anschlüsse, E-Leitungen, UP-Schalterdosen, Abzweigkästen für die Motorleitungen. Bei Lieferung von Lichtkuppeln muss das Abladen vom LKW, der Transport auf das Dach bzw. zum Zwischenlager sowie die Montage und das Einkleben bauseits ausgeführt werden.
5. Preise und Zahlungen
5.1 Unsere Preise gelten in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und einschließlich Verpackung. Der Preis ergibt sich aus dem Angebot. Preiserhöhungen aufgrund von Materialpreiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Zahlungen gelten erst mit dem Tag als eingegangen, an welchen sie uns seitens unserer Bank valutamäßig gutgeschrieben sind.
5.3 Bei Zielüberschreitungen berechnen wir von der ersten Mahnung an Mahnspesen in Höhe von € 10,00, ab der zweiten Mahnung € 20,00, bei Nicht-Zahlung Inkasso und € 50,00. Weiteres sind wir berechtigt, bei Zielüberschreitungen Verzugszinsen in Höhe von 11,73% pa. zu verrechnen, die sich aus dem Basiszinssatz von 2,53% per 1.1.2025 und dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmergeschäfte von 9,2 % ergeben. Dieser erhöhte Verzugszinssatz kommt nur bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Anwendung. Ist der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz auch bei Unternehmergeschäften nur 4 % pro Jahr. Für Verbrauchergeschäfte, d.h. für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern (ebenso für Geschäfte zwischen Privaten) gelten 4 % pro Jahr als gesetzliche Verzugszinsen.
5.4 Außerdem behalten wir uns das Recht vor, alle anderen entstehenden Kosten wie Belastungen von erhöhten Bankspesen usw. weiter zu verrechnen.
5.5 Arbeiten, für die ein Preis nicht vereinbart worden ist, werden nach Lohn- und Materialaufwand berechnet.
6. Gewährleistung
6.1 Wir gewähren auf D+H Artikel 6 Monate Garantie und auf Fremdartikel die Garantie des Herstellers.
6.2 Nicht unter Gewährleistung fallen Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Einwirken von Gewalt, Überlastung, unsachgemäßen Einbau oder falschen Anschluss und dergleichen auftreten. Der Kunde verpflichtet sich bei unzureichendem Informationsstand über Einbau und Anschluss zu informieren.
6.3 Offensichtliche Mängel unserer Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch von innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Nichtoffensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Bemängelte Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des angeblichen Mangels befinden, zur Besichtigung durch und oder durch unsere Beauftragten bereitzuhalten. Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen.
7. Rücknahmen
7.1 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Bei Rücknahmen erhält der Kunde eine Warengutschrift über den 10% verringerten Rechnungsbetrages.
7.2 Sondermaterial, das auf Kundenwunsch gefertigt wurde, ist vom Umtausch bzw. Rückvergütung ausgenommen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterverkauf oder Einbau geht die Forderung daraus anteilmäßig an uns über. Der Kunde verpflichtet sich diesbezüglich einen entsprechenden Vermerk in seinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen oder den Dritten bezüglich des Forderungsüberganges zu verständigen.
9. Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Wiener Neustadt. Kundenseitige Einkaufsbedingungen können nicht anerkannt werden.