Rauchabzug in Stiegenhäusern
Rauchabzüge als vorbeugender Brandschutz
Gesetzliche Anforderungen in Österreich
In Österreich unterliegt der Brandschutz, einschließlich der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen), einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Regelwerken. Diese Vorgaben legen die grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz fest. In Österreich gilt die TRVB 111, die mit technischen Richtlinien die Brandrauchentlüftung in Stiegenhäusern regelt. Spezifische Komponenten und Anforderungen sind hier definiert.
Die Planung und Umsetzung einer RWA-Anlage ist stets von einer Fachfirma durchzuführen. Diese Fachleute verfügen über das nötige Spezialwissen, um die Anforderungen an die gesetzlichen Regelungen zu erfüllen. Sie stellen sicher, dass die RWA-Anlage den spezifischen Bedürfnissen und Gegebenheiten des jeweiligen Gebäudes entspricht.
Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die fachgerechte Installation von RWA-Anlagen wird neben der Sicherheit von Personen und Eigentum, auch die Gefahr eines Brandausbruchs und die Ausbreitung von Rauchgasen minimiert. Dies trägt dazu bei, die Risiken im Falle eines Brandes zu reduzieren und die Evakuierungsmöglichkeiten zu verbessern.
Insgesamt sind die gesetzlichen Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsvorschriften für Gebäude und tragen dazu bei, dass diese den höchsten Standards in Bezug auf Brandschutz entsprechen.
Bauordnung (Wien) fordern den Einsatz von RWA
z.B.: in Stiegenhäuser - § 106 Abs. 5a
"(5a) An der obersten Stelle jedes Stiegenhauses ist eine Rauchabzugsöffnung (Fenster oder Rauchklappe) mit einem freien Querschnitt im Ausmaß von mindestens 5 % der zugehörigen Stiegenhausfläche, jedenfalls jedoch von zumindest 1 m2, vorzusehen. Diese ist bei mehr als zwei Hauptgeschoßen jedenfalls auch vom Eingangsgeschoß aus öffenbar einzurichten.
Solche Rauchabzugsöffnungen sind nicht notwendig, wenn der Rauch auf andere Weise entweichen kann oder durch Druckbelüftung des Stiegenhauses das Eindringen von Rauch in das Stiegenhaus verhindert wird."
Vorgaben und Regelungen für Rauchabzüge in Stiegenhäusern
Innen- und außenliegende Stiegenhäuser
RWA-Anlagen in Stiegenhäusern können innen- oder außenliegend sein. Innenliegende sind allseitig von Wohnungen, Büros oder anderen Räumen umgeben. Sie sind grundsätzlich mit einer Rauchabzugsvorrichtung ausgestattet. Stiegenhäuser, die mindestens an eine Außenwand grenzen und zudem öffnende Fenster integriert haben, bezeichnet man als außenliegend. Diese benötigen eine RWA-Anlage in Abhängigkeit zur Gebäudehöhe und der Anzahl der Etagen - entsprechend der jeweiligen Bauordnung.
Zu einer RWA-Anlage in Stiegenhäusern, außen- oder innenliegend, können eine Bedienstelle (manueller Auslöser für den Rauchabzug), ein Rauch- oder Wärmemelder als automatischer Auslöser, ein Lüftungselement mit einem Öffner (Öffnungselement | Antrieb), sowie die Bedienung über eine Zentrale gehören.
Die Lüftungs- bzw. Öffnungsantriebe dienen zur Brandrauchentlüftung, diese werden über die angeschlossene Zentrale gesteuert. Neben Fenstern in den Fassaden kommen auch im Dach integrierte Lösungen zum Einsatz. Dabei wird zwischen Dachfenstern, Lichtkuppeln oder Lichtbändern unterschieden.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Betreiber in der Verantwortung!
Die gesetzliche Verantwortung für den zuverlässigen Betrieb von RWA (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) als Teil eines effektiven Brandschutzkonzeptes liegt in der Hand der Eigentümer und Betreiber des entsprechenden Gebäudes. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Montage, Übergabe, Inbetriebnahme und regelmäßige Funktionsprüfung dieser Anlagen ausschließlich von qualifizierten Fachkräften oder vom Hersteller selbst durchgeführt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die RWA-Anlage im Falle eines Brandes ordnungsgemäß funktioniert und die definierten Schutzziele erreicht werden. Die Einhaltung dieser Verfahren trägt maßgeblich zur Sicherheit von Personen und Eigentum in Gebäuden bei und minimiert das Risiko von Schäden im Ernstfall.
Aufgaben der RWA im Stiegenhaus
Grundsätzlich hat eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage die Aufgabe, im Brandfall den toxischen Brandrauch aus dem Gebäude nach außen zu leiten. Die Stiegenräume sind sichere Wege aus dem Gebäude. Sie müssen deshalb rauchfrei sein, um Menschenleben zu retten, Flucht- und Rettungswege für die Feuerwehr freizuhalten und das Gebäude an sich zu schützen. Zudem müssen Brandschutzmaßnahmen, einschließlich RWA-Systemen, regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.
- Sicherstellung der Rauchableitung im Falle eines Brandes
- Schaffung von rauchfreien Fluchtwegen für Personen
- Minimierung der Rauchausbreitung im Stiegenhaus
- Erleichterung der Evakuierung durch verbesserte Sichtverhältnisse
- Reduzierung von Rauchgasvergiftungen und Brandfolgen für Personen
- Unterstützung der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung durch Rauchableitung
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen:
Betreiber in der Verantwortung!
Die gesetzliche Verantwortung für den zuverlässigen Betrieb von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen liegt in der Hand der Eigentümer und Betreiber der entsprechenden Gebäude. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Montage, Übergabe, Inbetriebnahme und regelmäßigen Funktionsprüfungen dieser Anlagen ausschließlich von qualifizierten Fachkräften oder vom Hersteller selbst durchgeführt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die RWA-Anlage im Falle eines Brandes ordnungsgemäß funktioniert und die definierten Schutzziele erreicht werden. Die Einhaltung dieser Verfahren trägt maßgeblich zur Sicherheit von Personen und Eigentum in Gebäuden bei und minimiert das Risiko von Schäden im Ernstfall.
Instandhaltung von RWA-Anlagen
Die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind in Abhängigkeit zu ihrer Nutzung und Fläche in bestimmten Zeitintervallen zu prüfen. Mindestens einmal jährlich muss die Wartung durch eine einschlägige Fachfirma erfolgen. Eine Fachfirma für die Instandhaltung von RWA-Anlagen ist wie folgt definiert:
- Innehabung einer einschlägigen gewerberechtlichen Befähigung
- Zugang zu den Instandhaltungsdokumenten der Anlagenkomponenten
- Lieferzusage für Verschleiß- und Ersatzteile, sowie allenfalls erforderliche Spezialwerkzeuge
- Produktschulungsnachweis durch den Gerätehersteller
Sowohl Eigentümer als auch Betreiber müssen jederzeit nachweisen können, dass sie dieser Verpflichtung nachkommen. Alle Maßnahmen, sowie die entsprechenden Prüfergebnisse werden während einer Wartung und Instandhaltung detailliert dokumentiert. D+H Österreich versieht alle geprüften Anlagen mit einer Prüfplakette, an der sich die nächste Wartung ablesen lässt.
Kontrolle von RWA-Anlagen
Gemäß der TRVB 111 S, TRVB 125 & ÖNORM F 3075, den Grundlagen der Instandhaltung, sind Eigentümer und Betreiber dazu verpflichtet, jederzeit nachweisen zu können, dass sie der regelmäßigen Überprüfung der RWA-Anlagen nachkommen.
Zusätzlich zur jährlich vorgeschriebenen Anlagenwartung gehört die ¼ jährliche Überprüfung der Funktionsfähigkeit zu den Aufgaben des Betreibers. Der Betriebszustand von Steuerzentralen und die Zugänglichkeit zu den Auslösestellen sind mindestens werktäglich zu überprüfen. Diese zusätzlichen Überprüfungen tragen dazu bei, die ordnungsgemäße Funktion der RWA-Anlage sicherzustellen und die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten.
Wartung und Instandsetzung
Die Anlagen und ihre Komponenten müssen gemäß den Vorgaben des Errichters bzw. Herstellers regelmäßig – mindestens jedoch jährlich – ausschließlich von autorisierten und qualifizierten Fachfirmen gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden.
Diese Maßnahmen müssen im Betriebsbuch dokumentiert werden (s. ÖNORM F 3075, Punkt 3.2, Punkt 4.2, Anlagendokumentation)
Für die Wartung und Instandhaltung dürfen ausschließlich Verbrauchs- und Ersatzteile verwendet werden, die vom Hersteller der jeweiligen Komponenten freigegeben sind. Durch regel- und herstellerkonforme Wartung und Instandhaltung minimiert der Betreiber das Schadensrisiko und reduziert gleichzeitig sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Zudem sichert er so den langfristigen Nutzen seiner Investition.
Überprüfung auf Funktionsfähigkeit
Auf den RWA-Bedienstellen – auch benannt als Notbedienstelle oder Auslösetaster – befinden sich drei Leuchtdioden, die verschiedene Anlagezustände ausweisen:
- Rot = Auslösung
- Grün = alles in Ordnung
- Gelb = Störung
Funktionsfähigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass keine Störung (gelb) oder Auslösung (rot) vorliegt, sondern die grüne LED leuchtet und somit die Anlage in einem funktionsfähigen Zustand ist. Sollten Fehler angezeigt werden, können diese z. B. die Stromversorgung, den Akku oder den Auslösetaster betreffen. Mit speziellen, anlagespezifischen Werkzeugen kann die Ursache der Störung sehr schnell gefunden werden.
Falls der Betreiber die regelmäßige Überprüfung vernachlässigt, verletzt er seine Betreiberpflichten und kann im Schadensfall haftbar gemacht werden.